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   BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20   

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https://dejure.org/2020,28047
BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20 (https://dejure.org/2020,28047)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2020 - 2 BvR 386/20 (https://dejure.org/2020,28047)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 (https://dejure.org/2020,28047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde, Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer evident unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen grob beleidigenden, verletzenden und unsachlichen Charakters der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer evident unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen grob beleidigenden, verletzenden und unsachlichen Charakters der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer evident unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde; Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen grob beleidigenden, verletzenden und unsachlichen Charakters der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch; Missbräuchlich erhobene Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer evident unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen grob beleidigenden, verletzenden und unsachlichen Charakters der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Soweit sich das Ablehnungsgesuch gegen die Vizepräsidentin König, den vormaligen Vizepräsidenten Kirchhof, die Richterin Baer, die Richter Müller und Maidowski sowie die vormaligen Richter Bryde und Schluckebier richtet, ist es bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil die genannten Richterinnen und Richter im vorliegenden Verfahren nicht zur Entscheidung berufen sind (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 02.01.2017 - 1 BvR 2324/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit einer Verfassungsbeschwerde befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 23.06.1998 - 2 BvR 1916/97

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit einer Verfassungsbeschwerde befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann ferner die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -).
  • BVerfG, 21.02.2017 - 2 BvR 240/17

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit einer Verfassungsbeschwerde befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 2029/17

    Auferlegung eines Missbrauchsgebühr bei beleidigendem Inhalt der

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit einer Verfassungsbeschwerde befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
    Soweit sich das Ablehnungsgesuch gegen die Vizepräsidentin König, den vormaligen Vizepräsidenten Kirchhof, die Richterin Baer, die Richter Müller und Maidowski sowie die vormaligen Richter Bryde und Schluckebier richtet, ist es bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil die genannten Richterinnen und Richter im vorliegenden Verfahren nicht zur Entscheidung berufen sind (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -).
  • BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme einer nicht hinreichend

    2 BvR 386/20 (Bundesverfassungsgericht).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich substanzloser Verfassungsbeschwerden und

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, sich mit Verfassungsbeschwerden befassen zu müssen, deren wesentlicher Inhalt darin besteht, Gerichte und Richter zu beschimpfen und sogar zu kriminalisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Januar 2017 - 1 BvR 2324/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2017 - 2 BvR 240/17 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 2029/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2020 - 2 BvR 386/20 -, Rn. 6).
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